#StelltUnsEin


  • Lukas Krämer steht an eine Wand und sieht freundlich aus

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  • Eine Diashow wo ganz viele Bilder von Lukas Krämer gezeigt werden auf jedes Bild sieht man wie er steht oder auf einen Stuhl sitzt und freundlich ist

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Über meine Biografie

Ich habe 6,5 Stunden am Tag in einer Werkstatt gearbeitet. 
Diese WfbM´s (Werkstätten für behinderte Menschen) machen in Deutschland acht Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Dennoch zahlt man mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde. Es ist für niemanden möglich, davon zu leben, weswegen wir z. B. dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen. Das kann man mit uns machen, weil wir eine Behinderung haben.

Ich bin Lukas Krämer und hatte als Kind eine Hirnhautentzündung. Die Folge ist eine Behinderung, die mir ein normales Leben nicht möglich macht. Es ist diese Behinderung, die mich in Deutschland, wie viele andere dazu gebracht hatte, in Behindertenwerkstätten arbeiten zu müssen.

Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten!


Diese Vollzeitarbeit von der man nicht leben kann, nennt man dann “Teilhabe”. Ich generiere Milliarden für Unternehmen, mein eigener Lohn ist dabei aber fast nur die Arbeit selbst. Als Antwort auf eine Verfassungsklage von André Thiel, der auch in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, wird die Position der Werkstattbetreiber sehr deutlich: unser “Lohn sei nicht vorrangig Geld, sondern Teilhabe” Unser Lohn soll also sein, dass wir überhaupt arbeiten dürfen, für andere Gewinn machen dürfen? Das ist an Frechheit nicht zu überbieten.


  Das
  würde
  bedeuten, 


   

Dass die Arbeiter*innen der Behindertenwerkstätten als Arbeitnehmer*innen gelten und sich auch gewerkschaftlich organisieren dürften.

   

Werkstattbeschäftigte



Gelten nicht als Arbeitnehmer*innen, es besteht lediglich ein sogenanntes “Beschäftigungsverhältnis” Deswegen haben wir kein Recht auf Mindestlohn auch kein Recht auf gewerkschaftliche Organisierung. So sind wir auch von öffentlichen Tarifverträgen ausgeschlossen und können auch nicht streiken.

 

Erster Arbeitsmarkt


Viele Menschen mit einer Behinderung haben keine Möglichkeit, auf dem “normalen”, also dem ersten Arbeitsmarkt, so wie er bisher organisiert ist, eine Beschäftigung zu finden. Sie müssen dann in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. 

Die Unternehmen die in Behindertenwerkstätten dann produzieren lassen, machen einen jährlichen Umsatz von acht Milliarden Euro in Deutschland. Und trotzdem zählen die Menschen die in den Werkstätten arbeiten nicht als Arbeiter.


Das Konzept der WfbM


Ist im Grunde kriminell und gehört abgeschafft. Dass die Werkstätten von heute auf morgen abgeschafft werden, ist jedoch wenig realistisch. Langfristig müssten Menschen mit Behinderung auch auf “normale” Schulen, um eine freie Entscheidung zu bekommen, ob sie in eine Behindertenwerkstatt oder in den ersten Arbeitsmarkt treten wollen. Das ist aber ein langer Weg den wir da vor uns haben. Immer gilt aber: wir arbeitenden Menschen mit Behinderung, wollen dieselben Rechte haben, wie alle anderen Arbeiter*innen Deutschlands. Wir wollen Mindestlohn.

Lukas Krämer steht an eine Wand und sieht freundlich aus
*Es herrscht natürlich kein gesetzlicher Zwang in Deutschland,
dennoch gibt es kaum andere Möglichkeiten. Zudem werden viele durch ihre Betreuer dazu gezwungen, man kriegt oft zu hören “du musst arbeiten gehen”. Es ist also kein gesetzlicher Zwang da, aber ohne andere Optionen, kann man nichts anderes machen.

Behindertenwerkstätten in Deutschland

“Behindertenwerkstätten stehen im Widerspruch zu dem damit garantierten Recht auf Arbeit. Denn die alternativlose Arbeit in WfbM ist meist nicht frei gewählt und die Beschäftigten können ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten. Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Jahr 2015 empfahl daher der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten in der Bundesrepublik schrittweise abzuschaffen.


“Es gibt eine Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ab 20 Mitarbeiter*innen. Unternehmen müssen mindesten 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter*innen besetzen. Allerdings kann diese Beschäftigungspflicht sehr einfach durch eine Ausgleichsabgabe umgangen werden. Diese Abgabe beträgt monatlich zwischen 125 € und 320 € pro unbesetzter Stelle. Unternehmen können darüber hinaus Aufträge, die sie an Behindertenwerkstätten vergeben, zu 50 % auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Ein Anreiz für mehr Inklusion ist die Ausgleichsabgabe also nicht, eher eine Möglichkeit sich freizukaufen.”

 

“Werkstattbeschäftigte tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Die Vermutung liegt nahe, dass staatliche Institutionen ein deutliches Interesse daran haben, dass dies so bleibt. Denn Menschen mit Behinderungen außerhalb von Behindertenwerkstätten suchen im Schnitt doppelt so lange nach Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Generell sind staatliche Institutionen stark mit Behindertenwerkstätten verwoben. So sind viele Bundesländer Gesellschafter bei ihnen ansässigen Behindertenwerkstätten oder betreiben diese direkt selbst. Staatliche Leistungsträger zahlen den Behindertenwerkstätten jährlich im Durchschnitt 16.592 Euro pro beschäftigter Person.”


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